Unseren Kunden jederzeit höchste Qualität zu bieten, ist ein elementarer Bestandteil der Hansgrohe Unternehmensphilosophie. Daher bieten wir Erst-Endkunden (wie nachfolgend definiert) unabhängig von den Ansprüchen, die ihnen gegenüber ihrem Verkäufer zustehen, eine freiwillige Herstellergarantie auf unsere Produkte. Voraussetzungen und Einzelheiten zu dieser freiwilligen Herstellergarantie finden Sie in den nachfolgenden Garantiebedingungen.
Hansgrohe gewährt gegenüber Erst-Endkunden für hansgrohe-Produkte eine Herstellergarantie. Diese freiwillige Herstellergarantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten, die dem Erst-Endkunden gegenüber seinem Verkäufer zustehen. Etwaige weitergehende Ansprüche des Erst-Endkunden gegenüber Hansgrohe (z.B. aufgrund einer etwaigen Produkthaftung) bleiben ebenfalls unberührt (siehe unten Punkt VII).
„Erst-Endkunde“ ist derjenige, der das hansgrohe-Produkt als erster Verbraucher direkt von Hansgrohe oder einem Hansgrohe-Vertriebspartner (insbesondere Sanitärunternehmen, Fachhändler, Baumarkt) erworben hat. „Verbraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die das hansgrohe-Produkt zum privaten Gebrauch erworben hat und nicht, um es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen (z.B. um es weiterzuverkaufen oder bei Dritten zu installieren).
Diese Herstellergarantie gilt nur für den Erst-Endkunden und ist nicht übertragbar. Im Falle eines Weiterverkaufs des hansgrohe-Produkts durch den Erst-Endkunden geht die Garantie daher nicht auf den Erwerber über, unabhängig davon, ob der Erwerber ebenfalls Verbraucher ist.
Hansgrohe garantiert dem Erst-Endkunden, dass das von ihm erworbene hansgrohe-Produkt frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern ist. Massgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt.
Die Garantie gilt für alle hansgrohe-Produkte, für eine Frist von 5 Jahren ab Kaufdatum des Erst-Endkunden, maximal jedoch 6 Jahre nach Herstellung.
Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Herstellergarantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn dem Austauschprodukt diese Garantiebedingungen beiliegen, hierdurch wird weder eine neue Garantie begründet noch die Garantiefrist erneut in Gang gesetzt.
Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Massgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Diese Herstellergarantie gilt nur für Erst-Endkunden, die das betreffende Produkte in einem Land erworben haben, in dem Hansgrohe mit eigener Vertriebsgesellschafft oder über einen Vertriebspartner vertreten ist.
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Garantie setzt die schriftliche Fehleranzeige durch den Erst-Endkunden gegenüber Hansgrohe oder dem Hansgrohe-Vertriebspartner, von dem er das hansgrohe-Produkt erworben hat, voraus. Diese Fehleranzeige hat innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der erst-Endkunde den Fehler des hansgrohe-Produkts erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen, und in jedem Fall vor Ablauf der Garantiefrist zu erfolgen. Es obliegt dem Erst-Endkunden zu belegen, dass die Garantiefrist noch nicht abgelaufen ist; dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs für das hansgrohe-Produkt erfolgen.
Die schriftliche Fehleranzeige muss enthalten:
Die schriftliche Fehleranzeige ist per E-Mail an service@hansgrohe.com zu richten oder über das Kontaktformular unter https://www.hansgrohe.de/contact?topic=complaint. Nach Eingang der schriftlichen Fehleranzeige wird Hansgrohe innerhalb von 3 Werktagen mit dem Absender Kontakt aufnehmen. Vor Ablauf dieser Frist und gegenteiliger Anweisungen darf das Produkte nicht ausgebaut werden. Etwas anderes ergibt sich, wenn erhebliche Schäden zu erwarten sind.
Mit Ablauf der Garantiefrist verjährt der Garantieanspruch. Wurde ein Anspruch innerhalb der Garantiefrist unter Wahrung der vorstehenden Anforderungen geltend gemacht, aber die geschuldete Garantieleistung von Hansgrohe noch nicht erbracht, ist die Verjährung bis zur Leistungserbringung gehemmt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Garantie sind eine fachgerechte Installation des betroffenen hansgrohe-Produkts gemäss der Hansgrohe Montageanleitungen und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Verwendung des jeweiligen hansgrohe-Produkts gemäss den Gebrauchs- und Montageanleitung von Hansgrohe. Dazu zählt unter anderem, aber nicht abschliessend und je nach Produkt, dass Zulauf-Wasserrohre vor der Produktinstallation oder nach Baumassnahmen entsprechend den gültigen Normen fachgerecht durchgespült wurden, Installationen den dem hansgrohe-Produkt beigelegten Schaubildern entsprechen und der Arbeitsdruck im Wassernetz auf die technischen Bestimmungen hin überprüft wurde.
Kann Hansgrohe nachweisen oder besteht der objektiv begründete Verdacht, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so kann Hansgrohe die Garantieleistung verweigern, es sei denn, der Erst-Endkunden weist nach, dass die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Etwaige Gebrauchs- und Montageanleitungen sowie etwaige weitere technische Anleitungen sind jedem hansgrohe-Produkt beigefügt und stehen unter www.hansgrohe.de zur Verfügung.
Diese Herstellergarantie begründet keine Ansprüche bei
Diese Herstellergarantie erstreckt sich nicht auf
Bei Vorliegen eines Garantiefalls gemäss Abschnitt I.-IV. leistet Hansgrohe die Herstellergarantie indem Hansgrohe nach eigenem Ermessen und nach Massgabe der nachfolgenden Regelungen das betroffene hansgrohe-Produkt 1) instand setzt bzw. dafür notwendige Ersatzteile liefert, 2) einen Austausch vornimmt oder 3) dem Erst-Endkunden den Kaufpreis erstattet.
Sollte der Kunde einen Fehler als Garantiefall melden, bei dem die Voraussetzungen für eine Garantieleistung nach dieser Herstellergarantie aber nicht erfüllt sind, so sind die durch Versand oder Transport des Produkts entstandenen Kosten vom Erst-Endkunden selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Erst-Endkunde die Kosten, einschliesslich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei Hansgrohe für den etwaigen Ausbau oder die Untersuchung oder den Rücktransport des Produkts entstehen.
Sofern der Erst-Endkunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten dennoch die Ausführung der Instandsetzung wünscht, so hat er die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten selbst zu tragen.
Hat das hansgrohe-Produkt den beanstandeten Fehler nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet Hansgrohe im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Fehlerbeseitigung hat der Erst-Endkunde in diesem Fall nicht.
Dem Erst-Endkunden stehen neben den Rechten aus dieser freiwilligen Herstellergarantie die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu.
Diese Herstellergarantie lässt insbesondere die unter Umständen weitergehenden gesetzlichen oder vertraglichen Rechte (insbesondere Gewährleistungsrechte), die der Erst-Endkunde gegen den hansgrohe-Vertriebspartner hat, von dem er das hansgrohe-Produkt erworben hat, unberührt.
Auch die gesetzlichen Rechte des Erst-Endkunden gegenüber Hansgrohe werden durch die Garantie weder beschränkt noch ersetzt. Das betrifft insbesondere zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz oder eine etwaige deliktische Haftung von Hansgrohe.
Das Fortbestehen der Rechte des Erst-Endkunden gilt unabhängig vom Vorliegen eines Garantiefalls und von der Inanspruchnahme der Garantie durch den Erst-Endkunden.
Hansgrohe Deutschland Vertriebs GmbH
Auestraße 5-9
77761 Schiltach
Deutschland